Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Psychosoziale Unterstützung und Begleitung

 

Was bedeutet individuelle Hilfe und Beratung konkret?

 Die >Soziologische Praxis< bietet als Teilhabeleistung qualifizierte Hilfen und Angebote zur Verarbeitung von psychischen und seelischen Krisen und Beinträchtigungen, auch über einen längeren Zeitpunkt.

 

Die >Soziologische Praxis< fördert die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Sie fördert Hilfen mit dem Ziel:

- Verstehen und Bewältigen von psychischen/psychiatrischen Problemem

- Kontrolle über das eigene Tun und Leben

- Entwicklung von Perspektiven

- Unterstützung bei  der Lösung von Problemen im Wohn- und Arbeitsumfeld

- Überbrückung der Wartezeit auf einen Therapieplatz

- aktive Teilnahme und Beziehung zum Gemeinwesen

- individuelle Unterstützung

-Wahlmöglichkeiten hinsichtlich verschiedener pädagogischer oder therapeutischer Leistungen

- Auf Wunsch Einbezug des sozialen Umfeldes wie z.B. der Angehörigen

- Hilfe bei der Bewältigung des Alltags, nach Absprache sind Hausbesuche möglich.

 

Die Beratung kann kurzfristig erfolgen, Dauer und Intensität richten sich nach den Bedürfnissen des Klienten.

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt auf seiner Homepage:

  "Ab dem 1.Januar 2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass dem Wunsch-und Wahlrecht der potentiellen Budgetnehmer/innen  in vollem Umfang entsprochen wird und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich alle Anträge auf Bewilligung von Persönlichen Budgets zu genehmigen sind." (abgerufen am 13.7.2012).

 Mit dieser Leistungsform können Menschen mit einer (seelischen) Behinderung (mit einer fachärztlichen Bescheinigung) auf Antrag eine Geldleistung erhalten, um sich für die selbstbestimmte Teilhabe Leistungen selbst zu beschaffen. Die Praxis hilft bei Antragstellung, Klärung und Formalitäten.

 

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann eine Betreuung nach § 17 SGB IX stattfinden. (Persönliches Budget). Die Begleitung ist  dann kostenfrei.

 

 Antrag Persönliches Budget zur Antragstellung beim Landeswohlfahrtsverband:

http://soziologische-praxis.de/data/documents/Antrag-PB-LWV.pdf